Unsere Gruppenleiter bilden sich fort


Jugendschutz und Aufsichtspflicht


Über dieses Thema ließen wir uns Gruppenleiter fortbilden. Dazu luden wir den Fachmann Herrn Hoffmann aus der Kreisjugendpflege Rastatt ein. Als Einstieg bekam jeder einen Fragebogen über die Aufsichtspflicht: Hier konnte jeder für sich schon einmal sein Wissen prüfen. Die Aufsichtspflicht hat den Zweck, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Schäden zu bewahren, so Hoffmann. Auf was wir Gruppenleiter achten müssen wenn wir mit unseren Kindern und Jugendlichen auf Zeltlagern sind oder während unserer Gruppenstunden, präsentierte uns Herr Hoffmann sehr genau. Auch mit den rechtlichen Grundlagen und Folgen wurden wir konfrontiert. Da wir gemischte Gruppen haben, wurde auch das Thema Sexualstrafrecht erarbeitet. Ein Punkt auf den wir auch sehr genau mit Beispielen und strafrechtlichen Folgen eingingen.  Das Thema Jugendschutzgesetz gehörte ebenso dazu – so etwa alles, was den Genuss von Alkohol, Rauchen oder Filme angeht. Es war ein sehr informativer Abend, an dem wir Gruppenleiter unsere Erfahrungen einbringen und uns neues Wissen aneignen konnten. Vielen herzlichen Dank an Herrn Hoffmann, der sich die Zeit genommen hat, um uns dies zu vermitteln.