Über dieses Thema ließen wir
uns Gruppenleiter fortbilden. Dazu luden wir den Fachmann Herrn Hoffmann aus
der Kreisjugendpflege Rastatt ein. Als Einstieg bekam jeder einen Fragebogen
über die Aufsichtspflicht: Hier konnte jeder für sich schon einmal sein Wissen
prüfen. Die Aufsichtspflicht hat den Zweck, Kinder und Jugendliche vor Gefahren
und Schäden zu bewahren, so Hoffmann. Auf was wir Gruppenleiter achten müssen
wenn wir mit unseren Kindern und Jugendlichen auf Zeltlagern sind oder während
unserer Gruppenstunden, präsentierte uns Herr Hoffmann sehr genau. Auch mit den
rechtlichen Grundlagen und Folgen wurden wir konfrontiert. Da wir gemischte
Gruppen haben, wurde auch das Thema Sexualstrafrecht erarbeitet. Ein Punkt auf
den wir auch sehr genau mit Beispielen und strafrechtlichen Folgen
eingingen.Das Thema Jugendschutzgesetz
gehörte ebenso dazu – so etwa alles, was den Genuss von Alkohol, Rauchen oder
Filme angeht. Es war ein sehr informativer Abend, an dem wir Gruppenleiter
unsere Erfahrungen einbringen und uns neues Wissen aneignen konnten. Vielen
herzlichen Dank an Herrn Hoffmann, der sich die Zeit genommen hat, um uns dies
zu vermitteln.